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D Zollfreigebiet

In Livigno gibt eskeine Mehrwertsteuer.

Livigno liegt außerhalb des Zollgebiets der EU, deshalb kaufen Sie hier ohne Mehrwertsteuer ein. Bei der Ausreise gelten aber klare Grenzen dafür, was Sie mitnehmen dürfen.

N 46°32′ · E 10°08′Zollfreigebiet seit 1910

i Kurz gesagt

Livigno ist ein Zollfreigebiet: Die Gemeinde gehört nicht zum Zollgebiet der EU und ist von Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern befreit. Wer nach Italien oder in die EU zurückkehrt, darf Waren für den persönlichen Gebrauch bis 300 Euro pro Person (150 Euro unter 15 Jahren) mitnehmen, dazu feste Mengen an Tabak, Alkohol und Treibstoff. Für die Einreise in die Schweiz gelten Schweizer Regeln mit einer Wertfreigrenze von 150 Franken pro Person und Tag.

D Geschichte

Fünf Jahrhunderte
Ausnahme.

  1. 1538Die ersten Befreiungen

    Die ersten Befreiungen für das Tal, das der Schnee jeden Winter monatelang abschnitt.

  2. 1910Außerhalb der Zolllinie

    Das Gesetz Nr. 516 vom 17. Juli 1910 stellt die Gemeinde Livigno außerhalb der Zolllinie. Es befreit sie auch von der örtlichen Verbrauchsabgabe und von staatlichen Monopolwaren wie Tabak und Salz.

  3. HeuteZollfreigebiet der EU

    Der Zollkodex der Union nimmt Livigno vom Zollgebiet der EU aus, und die Gemeinde ist von Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern befreit. Wer Livigno verlässt, für den gelten die Reisefreimengen.

E Freimengen

Rückreise nach Italien und in die EU

Die Freimengen gelten für Waren zum persönlichen oder familiären Gebrauch oder als Geschenk, ohne gewerblichen Zweck. Sie sind persönlich: Sie lassen sich nicht zusammenlegen, und der Wert eines einzelnen Artikels lässt sich nicht aufteilen. Für Bewohner der Grenzzone, Grenzgänger und das Personal von Verkehrsmitteln gelten niedrigere Grenzen.

Wohin fahren Sie nach Livigno?

  • 300 €Wertfreigrenze

    Pro Person ab 15 Jahren bei der Einreise auf dem Landweg. Übersteigt ein einzelner Einkauf diesen Wert, werden die Einfuhrabgaben einschließlich Mehrwertsteuer auf den vollen Wert fällig, nicht nur auf den Mehrbetrag.

  • 150 €Unter 15 Jahren

    Für Kinder unter 15 Jahren sinkt die Grenze auf 150 Euro.

  • 200 ZigarettenTabak

    Oder 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak. Erst ab 17 Jahren. Zigaretten und Tabak über der Freimenge können gar nicht verzollt werden.

  • 1 lSpirituosen

    Über 22 % Vol., oder 2 Liter bis 22 % Vol., oder eine anteilige Kombination aus beidem. Erst ab 17 Jahren.

  • 4 l + 16 lWein und Bier

    4 Liter nicht schäumender Wein und 16 Liter Bier, zusätzlich zu den Spirituosen. Erst ab 17 Jahren.

  • Tank + 10 lTreibstoff

    Der normale Tank des Fahrzeugs plus ein zugelassener Kanister mit höchstens 10 Litern, sicher im Kofferraum verstaut und mit demselben Treibstoff wie das Fahrzeug.

Einreise in die Schweiz

Wer von Livigno in die Schweiz einreist, für den gelten die Regeln des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Die Grenzen gelten pro Person und Tag, für Waren zum privaten Gebrauch oder als Geschenk. Liegen Sie darüber, können Sie Ihre Waren mit der offiziellen App QuickZoll anmelden.

  • CHF 150Wertfreigrenze

    Pro Person und Tag, auch für Kinder. Sie umfasst alle mitgeführten Waren, auch Lebensmittel, Alkohol und Tabak. Darüber wird die Schweizer Mehrwertsteuer auf den Gesamtwert fällig.

  • 5 lAlkohol bis 18 % Vol.

    Zollfrei ab 17 Jahren. Der Wert zählt trotzdem zu den 150 Franken.

  • 1 lAlkohol über 18 % Vol.

    Zollfrei ab 17 Jahren. Der Wert zählt trotzdem zu den 150 Franken.

  • 250 StückTabak

    250 Zigaretten oder Zigarren oder 250 g andere Tabakfabrikate. Zollfrei ab 17 Jahren.

  • 1 kgFleisch

    Fleisch und Fleischzubereitungen, ausgenommen Wild. Für Butter und Rahm gilt 1 kg oder 1 Liter.

  • TankTreibstoff

    Treibstoff im Tank Ihres Privatfahrzeugs ist zoll- und mehrwertsteuerfrei.

Zollregeln können sich ändern. Diese Seite fasst die amtlichen Quellen mit Stand November 2026 zusammen: Prüfen Sie die aktuellen Grenzen vor der Reise bei der italienischen Zoll- und Monopolagentur und beim BAZG.

Quellen

F Häufige Fragen

Gut zu
wissen.

Warum gibt es in Livigno keine Mehrwertsteuer?

Weil Livigno ein Zollfreigebiet ist. Die ersten Befreiungen gehen auf 1538 zurück, das Gesetz Nr. 516 von 1910 stellte die Gemeinde außerhalb der Zolllinie, und heute nimmt der Zollkodex der Union sie vom Zollgebiet der EU aus. Die Gemeinde ist von Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern befreit.

Wie viel darf ich in Livigno einkaufen, ohne bei der Rückkehr nach Italien zu zahlen?

Bis 300 Euro pro Person, unter 15 Jahren 150 Euro, für Waren zum persönlichen Gebrauch. Tabak, Alkohol und Treibstoff haben eigene Grenzen und zählen nicht zu den 300 Euro. Bewahren Sie die Kassenbons auf.

Kann eine Familie ihre Freimengen für ein Paar Ski zusammenlegen?

Nein. Die Freimenge ist persönlich, und der Wert eines einzelnen Artikels lässt sich nicht auf mehrere Personen aufteilen. Kostet ein Paar Ski mehr als 300 Euro, melden Sie es bei der Rückkehr nach Italien an und zahlen die Abgaben einschließlich Mehrwertsteuer auf den vollen Preis. Wie das geht, erklären wir Ihnen im Geschäft.

Was passiert, wenn ich die Freimenge überschreite?

Sie müssen die Waren beim Verlassen von Livigno beim Zoll anmelden und die fälligen Abgaben zahlen. Wer nicht anmeldet, riskiert Strafen. Tabak ist die Ausnahme: Über der Freimenge kann er gar nicht verzollt werden.

Wie viel Alkohol und Tabak darf ich nach Italien mitnehmen?

Ab 17 Jahren: 1 Liter Spirituosen über 22 % Vol. oder 2 Liter bis 22 %, dazu 4 Liter nicht schäumender Wein und 16 Liter Bier. Beim Tabak: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak. Unter 17 Jahren gibt es für diese Waren keine Freimenge.

Welche Grenzen gelten bei der Einreise in die Schweiz?

Die Schweizer Regeln: 150 Franken pro Person und Tag für den Gesamtwert der Waren, auch für Kinder. Dazu zollfrei: 5 Liter Getränke bis 18 % Vol., 1 Liter über 18 %, 250 Zigaretten oder Zigarren und 1 kg Fleisch. Alkohol und Tabak erst ab 17 Jahren.

Siehe auchZwei Saisons.Ein Geschäft.

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